Inhalt

Fachkundenachweis Seenotsignalmittel

 

 

Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel kann für die Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht verwendet werden.


 

Prüfungsinhalt:
In der Prüfung der Fachkunde sind ausreichende Kenntnisse nachzuweisen

über die beim Umgang mit Seenotsignalmitteln zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts, über die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln einschließlich ausreichender Fertigkeiten im tatsächlichen Gebrauch.

 

Zudem müssen waffenrechtliche Grundkenntnisse hinsichtlich der Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein, Kennzeichnung von Waffen nachgewiesen werden.

 

Zulassungs Vorraussetzungen sind:

Mindestalter: 16 Jahre,

Inhaber eines amtlichen oder vom DMYV oder DSV ausgestellten Sportbootführerscheines oder eines sonstigen Befähigungsnachweises.

 

Prüfungsverfahren:
Die Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens und dem Nachweis der sicheren praktischen Handhabung von Seenotsignalmitteln (drei von vier Aufgaben müssen mindestens mit ausreichendem Ergebnis gelöst werden).

 

Die im Fragebogen enthaltenen Fragen sind Bestandteil des Fragen- und Antwortenkatalogs.
Vor Beginn der Prüfung hat der Bewerber seine Identität anhand eines amtlichen Dokuments, in der Regel des Personalausweises, nachzuweisen.


Der 15 Fragen umfassende Fragebogen muss binnen 30 Minuten beantwortet werden.



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