1.Das Mitsegeln erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Der Skipper übernimmt keine Haftung für Schäden, Unfälle, Verspätungen etc. die nicht durch sein fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Für den Fall nachweislichen Fehlverhaltens des Skippers haftet dieser nur mit seiner Haftpflichtversicherung für Personen- und/ oder Sachschäden für den Gesamtschaden. Diese Versicherung gilt nicht für Schäden, die durch Mitsegler verursacht werden, Krankheit oder Unfall von Mitseglern, Schäden die durch Dritte verursacht werden, Diebstahl persönlicher Effekten, entgangene Urlaubsfreude etc. Der Abschluss entsprechender Versicherungen wird empfohlen.
Mutwillige und oder fahrlässige Beschädigungen und Zerstörungen an Bord sind vom Verursacher zu ersetzen.
3. Für das Zustandekommen des Törns sind mindestens 2 Teilnehmer erforderlich. Andernfalls findet der Törn nicht statt! Muss der Skipper einen Törn aus zwingenden, nicht vorhersehbaren Gründen ( z. B. Krankheit oder dringenden Familienangelegenheiten, wie Sterbefall) absagen oder abbrechen, oder wird ein Törn aus Gründen die der Skipper zu vertreten hat vorzeitig beendet, so erfolgt eine Erstattung im Verhältnis zur Törndauer. Schadenersatzansprüche beschränken sich grundsätzlich auf die Höhe des Törnpreises. Kein Schadenersatzanspruch besteht bei Schäden durch Streiks, Revolution, politische Unruhen, Kriegseinwirkung, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Sturm.
4. Beschädigungen der Yacht, des Riggs, der Motor- und Wellenanlage, der technischen Einrichtung sowie an Navigationsinstrumenten während des Törns werden grundsätzlich, aus Gründen der Sicherheit, im nächstliegenden Hafen oder Werft repariert. Ansprüche auf Erstattung der Liegezeit erfolgt erst nach einer Dauer von 48 Stunden im Verhältnis zum Törnpreis. Das gleiche gilt für verspätetes Auslaufen aus gleichen Gründen.
5. Vor Törnbeginn erfolgt eine gründliche Einweisung vom Skipper für alle an Bord befindlichen Sicherheits- und Rettungsmittel. Alle Törnteilnehmer verpflichten sich an dieser Einweisung teilzunehmen. An Bord und auf hoher See sind den Sicherheitsanweisungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten