Pyro
Fachkundenachweis Seenotsignalmittel – Pyro
Wozu dient der Schein?
Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel dient dazu, dass an Bord die pyrotechnischen Seenotsignalmittel mitgeführt werden dürfen bzw. das diese im Fachhandel erworben werden können.
Wann brauche ich den Schein?
Auf den Vercharterten Booten werden Sie pyrotechnischen Mittel vor finden. Somit sollten die Crewmitglieder die Fähigkeit besitzen Seenotsignlamittel zu benutzen. Hierzu dient der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel.
Wie in vielen anderen Bereichen kann ein jeder ungewollt und unerwartet in Gefahr geraten, auch auf dem Wasser. Dies kann durch die unterschiedlichsten Situationen wie z.B. Kollisionen, lebensbedrohliche Verletzungen oder auch Manövrierunfähigkeit ausgelöst werden.
Hierzu wird die praktische Anwendung von Seenotsignalmitteln vermittelt. Es werden Fragen geklärt wie z.B.:
- Wann kommen die Pyrotechnischen Seenotsignalmittel zum Einsatz?
- Welche Seenotsignalmittel werden wann und wie verwendet?
zusätzlich bekommen Sie eine fundierte theoretische Ausbildung in und mit Seenotsignalmittel. Die Unterlagen sind im Preis selbstverständlich enthalten!
Kursgebühr ist regulär 100 Euro
Seminarablauf + Infos
Seminarablauf Pyro Schein:
Der Kurs gestaltet sich wie folgt, sowohl die Theorie als auch die Praxis werden in einem kompakten MODUL PYRO unterrichtet. Zur Verfügung gestellt wird Ihnen das theoretische Material. So können Sie sicher und optimal zusätzlich zum Seminar auf die Prüfung vorzubereiten. Praxisnähe vermitteln unsere erfahrenen Ausbilder Ihnen gerne, hierzu sind verscheiden Signalraketen, Wasserfärber, Rauchsignale und Leutchfakeln (als Dummy) vorhanden. Es ist wichtig mit Anschauungsmaterial den Stoff zu vertiefen. Hier kann jeder sich ausreichend und praktisch mit dem Material auseinandersetzen.
Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel kann für die Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht verwendet werden.
Prüfungsinhalt: In der Prüfung der Fachkunde sind ausreichende Kenntnisse nachzuweisen über die beim Umgang mit Seenotsignalmitteln zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts, über die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln einschließlich ausreichender Fertigkeiten im tatsächlichen Gebrauch. Zudem müssen waffenrechtliche Grundkenntnisse hinsichtlich der Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein, Kennzeichnung von Waffen nachgewiesen werden.
Zulassungs Vorraussetzungen sind:
- Mindestalter: 16 Jahre.
- Inhaber eines amtlichen oder vom DMYV oder DSV ausgestellten Sportbootführerscheines oder eines sonstigen Befähigungsnachweises.
- Prüfungsverfahren: Die Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens und dem Nachweis der sicheren praktischen Handhabung von Seenotsignalmitteln (drei von vier Aufgaben müssen mindestens mit ausreichendem Ergebnis gelöst werden).
- Die im Fragebogen enthaltenen Fragen sind Bestandteil des Fragen- und Antwortenkatalogs. Vor Beginn der Prüfung hat der Bewerber seine Identität anhand eines amtlichen Dokuments, in der Regel des Personalausweises, nachzuweisen.
- Der 15 Fragen umfassende Fragebogen muss binnen 30 Minuten beantwortet werden.
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